Städtischen Außensportanlagen ab morgen, 08. Mai geöffnet
SC Hardt, 07.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit heute Vormittag liegt uns die geänderte Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor. Wir sind derzeit damit beschäftigt, die darin festgelegten Änderungen für den Sportbereich auszuwerten und im Laufe des Tages entsprechende organisatorische Regelungen zu treffen. Aus der geänderten Verordnung ergeben sich für den Sportbereich folgende Änderungen:
· Erlaubt sind jetzt der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum unter Einhaltung strikter Vorkehrungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Hier ist insbesondere die Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen jederzeit sicherzustellen.
· Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
· Die oben genannten Änderungen treffen nicht auf die städtischen Turn- und Sporthallen zu, hier ist weiterhin jeglicher Sportbetrieb untersagt.
Für die städtischen Außensportanlagen bedeutet dies, dass sie ab morgen, 08. Mai 2020 unter den oben genannten Bedingungen zu den normalen Öffnungszeiten wieder für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport geöffnet sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der schrittweisen Öffnung der Sportstätten zum jetzigen Zeitpunkt geht das Land Nordrhein-Westfalen einen mutigen Weg. Wir alle sind auch in eigener Verantwortung dazu aufgerufen, alles zu tun, damit es keine Rückschläge gibt. Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich, sich streng an die Auflagen zu halten und insbesondere sicherzustellen, dass die Abstandsregeln auch während des Trainings eingehalten werden. Eine ganz besondere Verantwortung haben Sie für die Kinder und Jugendlichen, die in Ihrem Verein trainieren. Schließlich bitte ich diejenigen Vereine, die die Schlüsselgewalt für die Gesamtheit oder Teile der Anlage haben, mit dieser Verantwortung besonders sorgfältig umzugehen. Wenn es uns nicht gelingt, nach den vorgegebenen und sinnvollen Regeln zu handeln, wird es zu einer Rücknahme der Lockerungen für den Sport kommen müssen. Die Stadt Mönchengladbach behält sich ausdrücklich vor, Anlagen, auf denen die Regeln nicht eingehalten werden, wieder zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Quelle: Stadtverwaltung Mönchengladbach