SC Hardt 19/31
Fußball. Gemeinschaft. Leidenschaft.

Kinder- & Jugendschutz

SC Hardt 19/31 e.V. · Kinder- & Jugendschutz

Du bist nicht allein.

Beim SC Hardt sollst du dich sicher, respektiert und wohlfühlen. Wenn dir jemand wehtut, dich bedroht, unter Druck setzt oder etwas mit dir macht, das du nicht möchtest: Hol dir Hilfe.

Ich brauche Hilfe

Du darfst Nein sagen. Du darfst darüber sprechen. Und du darfst dir jederzeit Unterstützung holen – im Verein oder außerhalb.

Nummer gegen Kummer:
116 111

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch:
0800 22 55 530

Bei akuter Gefahr:
Polizei: 110
Rettungsdienst / Feuerwehr: 112

Kinder- & Jugendschutz beim SC Hardt

Kinder und Jugendliche sollen sich beim SC Hardt sicher, respektiert und wohlfühlen.

Der Verein übernimmt Verantwortung dafür, dass Kinder und Jugendliche vor Gewalt, sexualisierten Übergriffen, Vernachlässigung, Diskriminierung, Mobbing und anderen Grenzverletzungen geschützt werden.

Kinderschutz ist eine gemeinsame Aufgabe. Er betrifft den Vorstand ebenso wie die Jugendleitung, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Eltern, Helferinnen und Helfer sowie alle weiteren Personen, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Der SC Hardt verfolgt dabei einen präventiven Ansatz. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, klare Verhaltensregeln zu schaffen, Kindern und Jugendlichen geeignete Beschwerdewege anzubieten und bei Hinweisen oder Verdachtsfällen sicher und verantwortungsvoll zu handeln.

Das Wohl des Kindes steht dabei immer an oberster Stelle.


Unsere Grundsätze

  • Kinder und Jugendliche werden respektvoll und wertschätzend behandelt.
  • Die persönlichen Grenzen jedes Kindes und Jugendlichen werden geachtet.
  • Kinder und Jugendliche werden ihrem Alter entsprechend beteiligt und gehört.
  • Ein „Nein“ wird respektiert.
  • Gewalt, Einschüchterung, Demütigung, Mobbing und Diskriminierung haben im Verein keinen Platz.
  • Körperkontakt findet nur angemessen und situationsbezogen statt.
  • Verantwortliche Personen nutzen ihre Position gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht aus.
  • Beschwerden werden ernst genommen.
  • Hinweise auf mögliche Gefährdungen werden nicht ignoriert.
  • Bei Verdachtsfällen wird nicht eigenmächtig ermittelt, sondern fachliche Unterstützung hinzugezogen.

Deine Rechte

Jedes Kind und jeder Jugendliche beim SC Hardt hat das Recht:

  • respektvoll behandelt zu werden
  • Nein zu sagen
  • persönliche Grenzen zu setzen
  • seine Meinung zu äußern
  • Fragen und Kritik zu äußern
  • sich zu beschweren
  • Hilfe zu holen
  • ernst genommen zu werden
  • vor Gewalt und Übergriffen geschützt zu werden
  • seine Privatsphäre zu wahren
  • bei Entscheidungen, die es betreffen, angemessen beteiligt zu werden
Wichtig:
Niemand darf aufgrund einer Beschwerde benachteiligt oder unter Druck gesetzt werden.

Unsere Vertrauenspersonen

Wenn du Fragen hast, etwas beobachtet hast, dir etwas passiert ist oder du einfach ein ungutes Gefühl hast, kannst du dich vertraulich an unsere Ansprechpartner wenden.

Simone Kolonko

Funktion: Betreuerin Jahrgang 2014
Telefon: 0178-6389959
E-Mail: simone.kolonko@gmail.com

Dirk Lambertz

Funktion: Jugendobmann / Trainer Jahrgang 2016
Telefon: 0173-8652931
E-Mail: dirk.lambertz@sc-hardt.de

Kinder und Jugendliche dürfen sich selbstverständlich auch an eine andere erwachsene Person wenden, der sie vertrauen.

Du musst nicht zwingend zuerst eine vereinsinterne Stelle kontaktieren.


Was passiert, wenn du dich meldest?

1. Wir hören zu.
Du musst nicht alles auf einmal erzählen. Du darfst in deinem eigenen Tempo erzählen. Deine Schilderung wird ernst genommen.

2. Wir achten auf deine Sicherheit.
Wir schauen, ob eine unmittelbare Gefährdung besteht und welche Unterstützung oder Schutzmaßnahmen notwendig sind.

3. Wir dokumentieren sorgfältig.
Beobachtungen und Aussagen werden sachlich und nachvollziehbar dokumentiert. Informationen werden vertraulich behandelt.

4. Wir holen bei Bedarf Fachleute dazu.
Wenn es notwendig ist, werden geeignete Fachberatungsstellen oder Kinderschutzfachstellen hinzugezogen.

5. Wir handeln, wenn es erforderlich ist.
Je nach Situation können Jugendamt, Polizei oder weitere zuständige Stellen eingeschaltet werden.

Der SC Hardt führt keine eigenen Ermittlungen durch. Der Schutz des Kindes hat Priorität.

Klare Regeln für unseren Vereinsalltag

Nähe & Distanz

Körperliche Nähe muss immer situationsangemessen sein und die persönlichen Grenzen des Kindes berücksichtigen.

Trost, Unterstützung oder Hilfestellung können im Sport notwendig sein. Dabei wird auf die Reaktion des Kindes geachtet. Ein erkennbares Unwohlsein oder ein „Nein“ wird respektiert.

Keine Demütigung oder Einschüchterung

Beim SC Hardt haben insbesondere folgende Verhaltensweisen keinen Platz:

  • Beschimpfungen
  • Bloßstellungen
  • Erniedrigungen
  • Drohungen
  • Einschüchterungen
  • diskriminierende Äußerungen
  • unangemessene Bestrafungen
  • psychischer Druck

Leistung und sportlicher Erfolg rechtfertigen kein übergriffiges Verhalten.

Einzelkontakte

Einzelkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern werden grundsätzlich transparent und nachvollziehbar gestaltet.

Situationen, in denen eine erwachsene Person mit einem einzelnen Kind über längere Zeit unbeobachtet ist, sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Ist ein Einzelkontakt aus organisatorischen oder sportlichen Gründen notwendig, soll er möglichst transparent stattfinden.

Umkleiden & Duschen

Die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen ist zu achten. Erwachsene betreten Umkleide- oder Duschräume nur, wenn dies erforderlich ist. Das Betreten soll möglichst angekündigt werden.

Fotografieren und Filmen ist in Umkleiden und Duschen untersagt.

Fahrten & Auswärtsspiele

Bei Fahrten zu Spielen, Turnieren und Veranstaltungen gelten klare und nachvollziehbare Regelungen.

Fahrten einzelner Kinder mit einzelnen Erwachsenen sollen nach Möglichkeit vermieden oder transparent organisiert werden. Bei längeren Fahrten und Veranstaltungen werden Zuständigkeiten, Aufsicht und Notfallkontakte vorab festgelegt.

Übernachtungen & Trainingslager

Bei Übernachtungen und Trainingslagern werden insbesondere folgende Punkte transparent geregelt:

  • Zimmeraufteilung
  • Aufsicht
  • Nachtbetreuung
  • Erreichbarkeit der Verantwortlichen
  • Notfallkontakte
  • Umgang mit Medikamenten und besonderen Bedürfnissen
  • Regeln für Besuche und private Bereiche

Kinder und Jugendliche werden altersgerecht über die geltenden Regeln informiert.


Digitale Kommunikation

Digitale Kommunikation zwischen Erwachsenen und Kindern oder Jugendlichen muss transparent, angemessen und vereinsbezogen sein.

  • Kommunikation beschränkt sich auf das notwendige Maß.
  • Vereinsbezogene Kommunikationskanäle werden bevorzugt.
  • Private oder geheime Kommunikationsbeziehungen zwischen Erwachsenen und einzelnen Kindern sollen vermieden werden.
  • Sexualisierte Kommunikation ist strikt untersagt.
  • Es werden keine unangemessenen Bilder oder Videos angefordert oder versendet.
  • Persönliche Informationen werden nicht unnötig weitergegeben.
  • Gruppenkommunikation soll nach Möglichkeit über geeignete Vereins- oder Mannschaftskanäle erfolgen.

Fotos, Videos & soziale Medien

Foto- und Videoaufnahmen von Kindern und Jugendlichen erfolgen nur im zulässigen Rahmen und unter Beachtung der erforderlichen Einwilligungen und Datenschutzvorgaben.

Aufnahmen in Umkleiden, Duschen, Toiletten und vergleichbaren geschützten Bereichen sind nicht erlaubt.

Kinder und Jugendliche dürfen nicht gegen ihren Willen fotografiert oder veröffentlicht werden.

Bei Veröffentlichungen über die Vereinswebsite, soziale Medien oder andere Medien werden die geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte berücksichtigt.


Eignung & Führungszeugnis

Bei der Auswahl von Personen, die regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird der Kinder- und Jugendschutz angemessen berücksichtigt.

Für Tätigkeiten, bei denen dies nach den geltenden gesetzlichen oder kommunalen Vorgaben erforderlich ist, wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt bzw. dessen Vorlage und Prüfung geregelt.

Die Einsichtnahme und Dokumentation erfolgen datenschutzgerecht und nur im erforderlichen Umfang.

Der Verein stellt sicher, dass die hierfür geltenden gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben eingehalten werden.


Schulung & Sensibilisierung

Kinder- und Jugendschutz ist fester Bestandteil unserer Vereinsarbeit.

Die Inhalte des Kinderschutzkonzeptes, die geltenden Verhaltensregeln, mögliche Grenzverletzungen und Gewaltformen sowie die Beschwerde-, Melde- und Interventionswege werden im Rahmen der Trainersitzungen verbindlich vermittelt und regelmäßig aufgefrischt.

Dabei werden insbesondere folgende Themen behandelt:

  • Kinderrechte
  • Kindeswohlgefährdung
  • sexualisierte Gewalt
  • körperliche und psychische Gewalt
  • Grenzverletzungen
  • Nähe und Distanz
  • digitale Kommunikation
  • Beschwerdewege
  • Verhalten bei Hinweisen und Verdachtsfällen
  • Dokumentation
  • externe Beratungsangebote

Trainerinnen, Trainer und Betreuende werden dadurch für mögliche Gefährdungssituationen sensibilisiert und erhalten klare Handlungssicherheit für den Umgang mit Hinweisen oder Verdachtsfällen.

Neue Trainerinnen, Trainer, Betreuende und weitere Verantwortliche werden vor beziehungsweise zeitnah nach Aufnahme ihrer Tätigkeit über das Kinderschutzkonzept und die geltenden Regeln informiert.


Prävention & Risikoanalyse

Der SC Hardt überprüft regelmäßig, an welchen Stellen im Vereinsalltag besondere Risiken für Kinder und Jugendliche entstehen können.

Dazu gehören insbesondere:

  • Trainingsbetrieb
  • Spielbetrieb
  • Umkleiden und Duschen
  • Einzelkontakte
  • Fahrdienste
  • Auswärtsspiele
  • Turniere
  • Trainingslager
  • Übernachtungen
  • Vereinsveranstaltungen
  • digitale Kommunikation
  • soziale Medien
  • Foto- und Videoaufnahmen
  • unklare Zuständigkeiten
  • Situationen mit mangelnder Öffentlichkeit oder Kontrolle

Aus der Risikoanalyse werden konkrete Schutzmaßnahmen abgeleitet. Die Risikoanalyse wird regelmäßig überprüft und bei Veränderungen im Vereinsbetrieb angepasst.


Umgang mit Hinweisen & Verdachtsfällen

  1. Ruhe bewahren – keine vorschnellen Schlussfolgerungen und keine eigenmächtigen Ermittlungen.
  2. Zuhören – betroffene Personen werden ernst genommen und dürfen in ihrem eigenen Tempo erzählen.
  3. Keine falschen Versprechen – insbesondere wird keine absolute Geheimhaltung versprochen.
  4. Sicherheit gewährleisten – zunächst wird geprüft, ob eine unmittelbare Gefährdung besteht.
  5. Dokumentieren – Beobachtungen und Aussagen werden möglichst zeitnah, sachlich und nachvollziehbar dokumentiert.
  6. Fachberatung hinzuziehen – bei gewichtigen Hinweisen wird eine geeignete Fachberatungsstelle einbezogen.
  7. Weitere Maßnahmen – je nach Situation können weitere zuständige Stellen eingeschaltet werden.

Betroffene Kinder werden nicht wiederholt oder unnötig zu denselben Vorgängen befragt.

Beschuldigte Personen werden nicht unüberlegt mit einem Verdacht konfrontiert, wenn dadurch der Schutz des Kindes oder ein fachlich gebotenes Vorgehen gefährdet werden könnte.


Datenschutz & Vertraulichkeit

Informationen über Beschwerden, Hinweise und Verdachtsfälle werden vertraulich behandelt.

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet und weitergegeben, soweit dies für den Schutz des Kindes, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder das weitere fachliche Vorgehen erforderlich und zulässig ist.

Informationen werden grundsätzlich nur mit denjenigen Personen geteilt, die sie für ihre jeweilige Aufgabe benötigen.


Hilfe außerhalb des Vereins

Du musst nicht zuerst mit dem Verein sprechen.

Du kannst dich jederzeit direkt an eine externe Beratungsstelle wenden.

Nummer gegen Kummer
116 111

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530

Stadt Mönchengladbach – Kinderschutz
Bereitschaftsdienst: 02161 25-9559
E-Mail: kinderschutz@moenchengladbach.de

Zornröschen e.V.
Fachberatungsstelle für sexualisierte Gewalt
Telefon: 02161-208886
E-Mail: info@zornroeschen.de

Bei akuter Gefahr:
Polizei: 110
Rettungsdienst / Feuerwehr: 112


Unser Kinderschutzkonzept

Hinter dieser Informationsseite steht das umfassende Kinderschutzkonzept des SC Hardt 19/31 e.V.

Es regelt unter anderem Verantwortlichkeiten, Präventionsmaßnahmen, Verhaltensregeln, Beschwerdewege, Risikoanalyse, Datenschutz sowie das Vorgehen bei Hinweisen und Verdachtsfällen.

Das Gesamtkonzept wird vereinsintern umgesetzt und den verantwortlichen Personen im Kinder- und Jugendbereich vermittelt.

Diese öffentliche Informationsseite fasst die für Kinder, Jugendliche, Eltern und weitere Interessierte besonders wichtigen Informationen und Kontaktmöglichkeiten zusammen.

SC Hardt 19/31 e.V.
Kinder- & Jugendschutz
Stand: September 2026